Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB`s Ausbildung)
1.Vertragsgegenstand
Der Verein SVDL bietet den Teilnehmern die auf den Homepageseiten definierten Trainings/ Seminare zu den entsprechend aufgeführten Konditionen an.
2.Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Seminarteilnehmern und SVDL kommt mit der Zusage des Trainingsauftrages zu Stande.
3. Zahlungsbedingungen
Die im Trainingsauftrag definierten Kosten sind spätestens am Ausbildungstag (Bar) zu begleichen. Falls der Betrag nicht bis zu diesem Datum beglichen wurde, findet die Ausbildung nicht statt.
4. Absagen
Wird die Ausbildung vom Auftraggeber nach def. Zusage des Trainingsauftrages abgesagt, werden folgende Kosten verrechnet:
Bis 30 Tage vor Ausbildung
- Die bereits entstandenen Aufwendungen
8 bis 29 Tage vor Ausbildung
- 50% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Trainingsauftrag.
2 bis 7 Tage vor Ausbildung
- 75% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Trainingsuftrag.
0 bis 1 Tage vor Ausbildung
- 100% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Trainingsuftrag. Ist ein Teilnehmer infolge höherer Gewalt (Krankheit) verhindert, so kann gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses 50% der Kurskosten zurückerstattet werden.
5. Copyright
Sämtliche Trainingsdokumentationen unterliegen dem geistigen Eigentum der SVDL, Daniel Lemp. Eine Vervielfältigung oder andere Weiterverwendung dieser ist ohne schriftliche Genehmigung der SVDL strikte untersagt. Zuwiderhandlungen werden rechtlich geahndet.
6. Ausschluss von der Ausbildung
Sollte sich ein Teilnehmer während der Trainings dermassen störend verhält, dass er den gesamten Unterricht hindert und dieser nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so besteht die Möglichkeit, diese Person nach einem mündlichen Verweis von den Trainings auszuschliessen. Die Person verliert das Anrecht auf Trainingskostenrückerstattung.
7. Zertifikate / Prüfungen
Wenn bei Ausbildungen die Absolvierung einer Prüfung vorgesehen ist, so wird ein Eintrag im Fachausweis nur vorgenommen, wenn sowohl Theorie als auch Praxis bestanden wurden. Eine weitere Bestätigung für die Teilnahme an der Ausbildung oder andere Bestätigungen werden nicht ausgestellt. Auskunft über bestandene Prüfungen an Dritte werden nur mit vorherigem Einverständnis der jeweiligen Absolventen erteilt.
8. Datenschutz
Der Verein SVDL, versichert bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten, die anlässlich der Absolvierung von Trainings anfallen. Nutzung für interne Werbung von Kursen, Weiterbildungen oder Produkten der SVDL sind davon ausgenommen.
9. Haftung
Die Firma und die Bezugsperson, welche unter Auftraggeber aufgeführt sind, haften solidarisch mit für allenfalls entstandene Kosten bei Absagen oder nicht Bezahlung von offenen Guthaben bei SVDL, welche aus dem Trainingsauftrag entstehen.
10. Versicherung
Jeder Teilnehmer ist selbst verpflichtet, für Personen- und Materialschäden, die während des Unterrichtes entstehen können, entsprechend versichert zu sein. Der Verein SVDL sowie deren Versicherung kommen für solche Schäden nicht auf.
11. Werbung
Der Auftragnehmer hat das Recht in diesem Jahr, in welchem er Ausbildungen bei SVDL besucht (einen gültigen Trainingsauftrag abgeschlossen hat) den Namen und das Logo in Zusammenhang mit der Bezeichnung- unser Personal wird ausgebildet bei SVDL oder ähnliches- verwenden. Sollte in einem darauffolgenden Jahr kein Ausbildungs-Auftrag zustanden kommen, so entfällt dieses Recht und er muss sämtliche Logos der SVDL sowie die Namensbezeichnung auf sämtlichen Werbematerialien, Homepage usw. entfernen.
12. Schlussbestimmungen
- Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterzeichnung des Trainingsauftrages, dass er mit diesen AGB einverstanden ist und sich an diese hält.