Rechtliche Grundlagen
Auch gesetzlich abgesichert
Teilnehmer: Dieses Angebot richtet sich an alle Personen. Ob im Sicherheitsdienst tätig oder als Privatperson.
Während sämtlichen Notwehr-Situationen ist es relevant, dass du dich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hälst. Diese findest du im "schweizerischen Strafgesetzbuch" (StGB). Dort heisst es unter anderem in Artikel 15;
Rechtfertigende Notwehr:
"Wird jemand ohne Recht angegriffen, oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder Andere/Dritte berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren."
Alleine schon in dieser Artikel 15 StGB gibt uns grossen Aufschluss darüber, was deine Rechte und Pflichten sind, solltest du dich in einer Notwehrsituation wiederfinden.
- "Wird jemand OHNE Recht angegriffen... (der Angriff muss also rechtwidrig sein- es gibt keine Rechtfertigungsgründe) Kannst du dir rechtmässige Angriffe in deine Rechtsgüter vorstellen? Wir erklären sie dir.
"oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht..." die Verteidigung untersteht somit einer zeitlichen Komponenten. Doch wo fängt diese an und wo hört sie auf? Musst du etwa wie allgemein angenommen auf den ersten Schlag des Gegners warten? Oder darfst du dich schon vorher körperlich zur Wehr setzen? Wir geben auch Aufschluss darüber.
"so ist der Angegriffene und jeder andere..." Wie sieht es mit Notwehrhilfe aus? Bist du dazu verpflichtet?
"in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren..." Deine Abwehr muss zudem Verhältnismässig zum Angriff stehen. Doch was genau bedeutet das?
Putativnotwehr:
Unter Putativnotwehr, Art. 13 StgG verstehen wir den Sachverhaltirrtum. (In irriger Vorstellung über den Sachverhalt)
- "1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat."
- "2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtbewusster Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit
strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist."
Rechtfertigender Notstand:
Art 17 StgB behandelt den Notstand. Eine eigentlich mit Strafe bedrohte Tat, darf in gewissen Umständen begangen werden, ohne dass du dich dadurch strafbar machst.
- "Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er/sie dadurch höherwertige Interessen wahrt."
Dise und andere relevanten Gesetzesartikel werden dir in unserem sehr interessanten Seminar anhand von erlebten Beispielen verständlich gemacht. In intensiven Gesprächsrunden werden wir zusammen herausfinden, was es mit diesen Artikeln des Strafgesetzbuches wirklich auf sich hat.
Auch wirst du lernen, welche "Waffen" du einsetzen darfst um dich gegen wiederrechtliche Angriffe zu verteidigen. (Sogar wenn du über keine Waffentragbewilligung verfügst)
Du darfst gespannt sein :-)
Dauer: 4h / 0800 - 1200Uhr oder 1300 - 1700Uhr
Wann: Individuell - nach Absprache (mind. 6 Teilnehmer / max. 12 Teilnehmer)
Kosten: CHF120.-
Material: In den Kurskosten sind sämtliche Unterlagen und Dokumentationen inkl.
Anmeldung und weitere Informationen: Direkt via D. Lemp unter:
Telefon: 079 679 20 55 oder
Kontakt: (hier klicken)
Ihr seid eine Gruppe von mid. 6 Personen? Meldet euch direkt via untenstehendem Formular an. Wir kontaktieren euch dann zwecks Terminfindung.